Creator-Agreement — Innoverse
Teilnahmebedingungen für die Nutzung der Plattform „Innoverse" durch Creator — gültig in der bei Registrierung jeweils aktuellen Fassung.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien
Für die Geschäftsbeziehung zwischen
(1) Innoverse, vertreten durch Frau Nathalie Brisch, Lindenthalgürtel 101, 50935 Köln, Deutschland, nachfolgend „Innoverse" genannt; und
(2) Creator, nachfolgend „Creator" genannt,
gelten ausschließlich die nachfolgenden Vertragsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Registrierung von Creator gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Creators werden nicht anerkannt, es sei denn, Innoverse stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(3) Innoverse und der Creator werden gemeinsam als die „Parteien" bezeichnet.
(4) Die Parteien sichern zu, dass sie bei Abschluss des Creator-Agreements in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und somit als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten.
§ 2 Präambel und Begriffsbestimmungen
(1) Innoverse betreibt eine digitale Plattform („Plattform"), über die Brand (Markenunternehmen) und unabhängige Content-Ersteller, Stylisten, Models sowie vergleichbare Kreative zur Lizenzierung von Content zusammengebracht werden.
(2) Creator kann die Plattform nutzen, um auf Innoverse von Creator erstellten Content zu veröffentlichen und diesen an Brand (Markenunternehmen) zu lizenzieren.
(3) Brand (Markenunternehmen) kann die Plattform nutzen, um Projekte zu veröffentlichen und Content von Creator zu lizenzieren.
(4) Im Sinne dieses Vertrages bedeuten:
- „Brand (Markenunternehmen)": das Markenunternehmen, das mit Innoverse einen Kooperationsvertrag zur Nutzung der Plattform geschlossen hat und über die Plattform Projekte veröffentlicht und Content von Creator lizenzieren kann;
- „Content": alle von Creator erstellten urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützten Werke (insb. Fotos, Videos, Texte, Layouts, Grafiken, Tonaufnahmen, Reels, Kurzclips, UGC etc.), die Creator auf Innoverse zur Lizenzierung durch Brand (Markenunternehmen) anbietet;
- „Lizenzparameter": die im jeweiligen Buchungsprozess vereinbarte Art der Nutzung des Contents (z. B. Kanäle, Dauer, Gebiet, Exklusivität, Medienarten);
- „Content-Vertrag": der über die Plattform zustande kommende Lizenzvertrag zwischen Creator und Brand (Markenunternehmen);
- „KI-Content": Content, der ganz oder teilweise unter Einsatz generativer KI-Systeme erstellt oder wesentlich beeinflusst wurde.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand und Rolle von Innoverse
(1) Indem Creator ein Nutzerkonto auf Innoverse anlegt und durch Klicken auf den Button „Bedingungen akzeptieren" die in diesem Vertrag beschriebenen Bedingungen akzeptiert, gibt Creator gegenüber Innoverse einen verbindlichen Antrag zur Nutzung der Plattform ab.
(2) Innoverse schickt daraufhin dem Creator eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu. Diese stellt keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst durch Zugang der durch Innoverse abgegebenen Annahmeerklärung zustande, die mit einer gesonderten E-Mail an Creator versandt wird.
(3) Die Nutzung der Plattform durch Creator ist unentgeltlich.
(4) Innoverse stellt die Plattform, Tools und Workflows zur Verfügung, um:
- Ausschreibungen von Brand (Markenunternehmen) zu veröffentlichen,
- Angebote zur Lizenzierung von Content des Creators zu veröffentlichen,
- Projekt- und Lizenzparameter zu dokumentieren,
- den Vertragsschluss zwischen Creator und Brand zu vermitteln,
- Logistik, Kommunikation und Zahlungsabwicklung zu unterstützen.
(5) Innoverse ist nicht Lizenznehmer oder Lizenzgeber des Contents. Die urheberrechtliche Rechteeinräumung erfolgt direkt zwischen Creator und Brand. Innoverse stellt hierfür ein unverbindliches Muster zur Verfügung; eine Pflicht zur Nutzung besteht nicht. Innoverse übernimmt keine Haftung für die Wirksamkeit oder den Inhalt der Content-Verträge.
(6) Den Parteien ist bewusst, dass Innoverse keinen Einfluss darauf hat, ob der Content lizenziert wird. Die Erstellung des Contents durch Creator erfolgt auf eigenes Risiko und ohne Garantie eines Abnehmers („on spec").
§ 4 Registrierung und Creator-Profil
(1) Creator verpflichtet sich bei Anlegung seines Nutzerkontos:
- nur vollständige und korrekte Angaben zu Identität, Kontaktdaten, Bankverbindung/Steuerdaten zu machen und diese aktuell zu halten,
- seine steuerliche Identifikationsnummer sowie ggf. USt-IdNr. anzugeben und zu aktualisieren; Creator sichert die Richtigkeit ausdrücklich zu,
- sein Geburtsdatum sowie seinen steuerlichen Ansässigkeitsstaat anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen,
- sein Profil, Portfolio und ggf. Referenzen wahrheitsgemäß zu gestalten,
- Zugangsdaten vertraulich zu behandeln,
- auf Anforderung von Innoverse geeignete Nachweise (z. B. Lichtbildausweis, Steuerregistrierung) vorzulegen.
(2) Die Nutzung des Accounts durch Dritte ist unzulässig. Creator haftet für sämtliche Aktivitäten über seinen Account.
(3) Innoverse kann den Zugang sperren oder beschränken, wenn gegen wesentliche Pflichten verstoßen wird, gesetzeswidrige Inhalte hochgeladen werden, Rechte Dritter erkennbar verletzt werden oder berechtigte Beschwerden von Brands über schwerwiegende Pflichtverletzungen vorliegen.
§ 5 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Creator ist Urheber bzw. Inhaber der Rechte an dem von ihm erstellten Content. Creator sichert zu, dass er den Content auf der Plattform veröffentlichen und die vertraglich zwischen Creator und Brand zu vereinbarenden Nutzungsrechte einräumen darf.
(2) Creator räumt Innoverse während der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht zur Darstellung und technischen Verarbeitung des veröffentlichten Contents ein.
§ 6 Rechte Dritter, Model-Releases und sonstige Freigaben
(1) Creator sichert zu, dass der Content frei von Rechten Dritter ist, die der Nutzung durch Brand entgegenstehen, insbesondere hinsichtlich:
- mitwirkender Fotografen, Kameraleute, Cutter, Grafiker, Musiker, Sprecher,
- verwendeter Musik, Schriftarten, Stockmaterialien oder Templates,
- erkennbar abgebildeter Personen (Models, zufällige Dritte),
- erkennbarer Marken, Logos, Designs oder geschützter Unternehmenskennzeichen Dritter.
(2) Creator stellt sicher, dass für alle erkennbar abgebildeten Personen wirksame Model-Releases vorliegen, die die Nutzung durch Brand abdecken (insb. Online-Werbung, Social-Media, weltweite Abrufbarkeit).
(3) Werden Räume, Läden, Fahrzeuge, Kunstwerke oder sonstige Locations abgebildet, sorgt Creator für entsprechende Freigaben.
(4) Auf Anforderung von Innoverse oder Brand ist Creator verpflichtet, Nachweise (z. B. Model-Releases, Lizenzbestätigungen) zur Verfügung zu stellen.
(5) Creator stellt Innoverse und Brand im Innenverhältnis von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf schuldhaften Verstößen beruhen.
§ 7 KI-generierter Content
(1) Creator verpflichtet sich, den Einsatz generativer KI-Systeme transparent zu kennzeichnen, sofern der Content ganz oder teilweise KI-generiert ist.
(2) Creator sichert zu:
- nur solche KI-Tools zu verwenden, deren Lizenzbedingungen die kommerzielle Nutzung und Einräumung entsprechender Nutzungsrechte erlauben;
- keine realen Personen ohne deren Einwilligung als KI-Lookalike oder Deepfake darzustellen;
- keine Marken, Logos oder charakteristischen Designs Dritter zu imitieren, soweit nicht gestattet;
- keine KI-Outputs zu verwenden, von denen Creator weiß oder wissen muss, dass sie Rechte Dritter verletzen.
(3) Creator stellt Innoverse und Brand im Innenverhältnis von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf schuldhaften Verstößen zurückzuführen sind.
§ 8 Vergütung durch Brand, Zahlungsabwicklung
(1) Für jede Lizenzierung von Content wird zwischen Creator und Brand über die Plattform eine Vergütung vereinbart. Innoverse schuldet Creator keine Vergütung.
(2) Creator erhält seine Vergütung direkt von Brand.
(3) Innoverse berechnet der Brand eine Servicegebühr in Höhe von 15 % der durch Brand an Creator zahlbaren Lizenzgebühr für die Nutzung der Plattform, sofern dies in der jeweils gültigen Gebührenübersicht oder im Buchungsprozess transparent ausgewiesen ist.
§ 9 Rent Button / Mietfunktion
(1) Auf der Plattform kann Brand neben Projektausschreibungen auch Kleidungsstücke zur Miete anbieten („Rent Button"). Die Bestellung erfolgt ausschließlich über den Online-Shop der Brand und nicht über die Plattform.
(2) Möchte ein Creator ein Kleidungsstück mieten, fällt zusätzlich zum Mietpreis eine Nutzungsgebühr in Höhe von 20 % des Mietpreises („Rental Fee") an Innoverse an. Nach vollständiger Zahlung erhält Creator den Zugang zum Online-Shop der Brand (Hyperlink) sowie einen Gutscheincode (Rabatt + Tracking).
(3) Das Mietverhältnis kommt ausschließlich zwischen Creator und Brand zustande. Innoverse ist nicht beteiligt und übernimmt keine Haftung (insb. nicht für Versand, Transportschäden, Beschädigung, Verlust oder Rückversand). Ansprüche sind ausschließlich gegenüber Brand geltend zu machen.
§ 10 Plattformschutz und Umgehungsverbot (Creator)
(1) Creator verpflichtet sich, Brands, mit denen er über die Plattform in Kontakt getreten ist, im Hinblick auf vergleichbare Leistungen innerhalb von 12 Monaten nach der letzten über die Plattform abgewickelten Lizenzierung (oder, falls keine zustande kam, nach der Kontaktaufnahme) nicht unter Umgehung der Plattform direkt zu akquirieren, abzurechnen oder Werke zu lizenzieren.
(2) Zulässig bleibt:
- jede Zusammenarbeit, die nachweislich bereits vor der ersten Nutzung der Plattform bestand,
- eine Off-Plattform-Zusammenarbeit, der Innoverse im Einzelfall schriftlich zustimmt.
(3) Bei schuldhaftem Verstoß ist Creator verpflichtet, an Innoverse eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der durch Brand an Creator zahlbaren Vergütung zu zahlen. Mehrere zusammenhängende Verstöße können als ein einheitlicher Verstoß behandelt werden.
(4) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt; die Vertragsstrafe wird angerechnet.
§ 11 Gewährleistung und Freistellung durch Creator
(1) Creator gewährleistet, dass (i) durch Veröffentlichung bzw. Nutzung des Contents keine Rechte Dritter verletzt werden, (ii) keine strafbaren, ehrverletzenden, diskriminierenden oder sonst rechtswidrigen Inhalte enthalten sind, (iii) ggf. gesetzliche Vorgaben (z. B. Jugendschutz) beachtet werden.
(2) Bei berechtigten Ansprüchen Dritter aufgrund schuldhafter Pflichtverletzungen stellt Creator Innoverse und Brand im Innenverhältnis frei und unterstützt bei der Sachverhaltsaufklärung.
§ 12 Haftung von Innoverse gegenüber Creator
(1) Innoverse haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Innoverse nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
(3) Innoverse haftet insbesondere nicht für Zahlungsfähigkeit der Brand, deren Verhalten, Richtigkeit/Vollständigkeit der Angaben der Brand sowie die tatsächliche Durchführung der Verträge zwischen Creator und Brand, soweit Innoverse die Nichterfüllung nicht zu vertreten hat.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen, außer in Fällen nach Abs. 1.
§ 13 Laufzeit, Kündigung und Wirkung auf Lizenzen
(1) Dieses Creator-Agreement läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Beide Parteien können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform ordentlich kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (insb. wiederholte/schwere Pflichtverletzung trotz Abmahnung; Insolvenz).
(4) Die Kündigung lässt bereits zustande gekommene Content-Verträge mit Brand und die daraus resultierenden Nutzungsrechte unberührt.
(5) Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortwirken (insb. §§ 5–7, 10, 11, 12, 13 Abs. 4, 14, 16), gelten nach Beendigung fort.
§ 14 Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) Innoverse verarbeitet personenbezogene Daten des Creators zur Vertragserfüllung und Plattformnutzung. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.
(2) Creator nutzt personenbezogene Daten von Brand oder anderen Creators ausschließlich zur Vertragsdurchführung und gibt sie nicht unbefugt an Dritte weiter.
(3) Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt 2 Jahre über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.
§ 15 Kein Vertrag und keine Geschäftsführung ohne Auftrag
(1) Die Erstellung von Content durch Creator begründet weder ein vorvertragliches Schuldverhältnis (c.i.c.), noch einen Werk- oder Dienstvertrag (§§ 611, 631 BGB), noch einen Auftrag (§§ 662 ff. BGB), noch eine Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB). Hieraus resultierende Ansprüche – insbesondere Aufwendungsersatz – sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.
(2) Zwingende gesetzliche Rechte sowie die Haftung für Vorsatz und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen unwirksame Regelungen durch solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln.
Stand: aktuelle Fassung bei Registrierung. Vertragspartner: Innoverse, Lindenthalgürtel 101, 50935 Köln, Deutschland. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
